Das Mediationsgesetz...

regelt Rechte (z. B. Zeugnisverweigerungsrecht) Pflichten (z.B. Verschwiegenheit) und Aufgaben der/des Mediatoren/-innen.
Die Verhandlungsergebnisse können für vollstreckbar erklärt werden, um von den Parteien getroffene Einigungen auch durchsetzbar zu machen.   

Die Streit- und Rechtskultur in Deutschland soll sich positiv verändern. Mit einer außergerichtlichen Konfliktlösung können viele Streitigkeiten erledigt werden, bevor ein kosten- wie zeitaufwendiges Gerichtsverfahren notwendig wird.
In den Vereinigten Staaten ist "business mediation" ein "out-of-court settlement".
Unsere amerikanischen Kollegen und Partner nennen das Konzept "Getting to Yes -Negotiating an Agreement without giving in". In Deutschland nennt man es schlicht " Das Harvard Konzept“.

Vorteile der Streitschlichtung

1. Schnelligkeit

Die Dauer und der Ausgang von Zivilprozessen ist oft nicht vorhersehbar. Ein Prozess kann sich über mehrere Instanzen über Jahre hinziehen.
In der Mediation bestimmen Sie, wann, wo, wie lange und wie häufig Sitzungen stattfinden.
Rund 80 % der Mediationsverfahren verlaufen erfolgreich - für beide Parteien zufriedenstellend -und sparen viel Zeit ,  Nerven und Geld. 

2. Die Parteien bleiben Herr des Verfahrens

Die Konfliktlöser (Mediatoren) haben Spezialkenntnisse in der Verhandlungstechnik, die sie als ihr Handwerkszeug einbringen. Doch behalten beide Parteien das Heft des Handelns in jedem Prozessstadium des Verfahrens in der Hand. Die Parteien entscheiden über  den Ablauf, Ausgang oder Abbruch des Verfahrens.

3. Geringere und überschaubare Kosten

Im Rechtsstreit fallen für beide Parteien jeweils Anwaltskosten , Gerichtskosten und oft  erhebliche Gutachterkosten an. Mediationen sind günstiger und überschaubarer und werden oft von der Rechtsschutzversicherung mitgetragen. Mediatoren rechnen gewöhnlich nach Stundenhonoraren ab, so dass Sie die anfallenden Kosten stets  überschaubar bleiben. Beide Parteien müssen den Streitschlichter beauftragen, der unabhängig sein muss. Es fallen nur einmal Kosten an.

4. win-win und Nachhaltigkeit

Selbst ein Sieg in erster Gerichts-Instanz schafft oft nicht die beabsichtigte Lösung:
Oft folgt die zweite Instanz,  neues Risiko und noch mehr Kosten.
Die außergerichtliche Schlichtung zielt auf eine Lösung hin, die den Interessen beider Parteien dienen soll.  

5. Sachgerechte Lösungen und keine falschen Kompromisse

Vor Gericht gibt es nach heftigen langwierigen und teuren Streitigkeiten oft nur halbherzige Lösungen: jedem die Hälfte (50/50).
Diese Ergebnisse sind weder zufriedenstellend und nützen in der Sache nichts.

Auch bei schwierigen Streitigkeiten gibt es, die Bereitschaft der Parteien vorausgesetzt,  einfache Lösungen, bei denen beide Konflikt- Parteien jeweils das erhalten, was Ihnen nützt.

6. Diskretion und Neutralität

Gerichtsverhandlungen sind in der Regel öffentliche Veranstaltungen. Jeder kann die Einzelheiten des Streites  im Gerichtssaal mithören. Die Schlichtung und Konfliktlösung in der Mediation ist nicht öffentlich. Die Parteien und der Mediator vereinbaren Vertraulichkeit.
Der Mediator ist zur absoluten Neutralität verpflichtet.  

Welche Streitigkeiten sind besonders für eine außergerichtliche Streitschlichtung geeignet?

• Schadensersatzprozesse gegen  Geschäftsführer und Aufsichtsräte
• Streit unter Gesellschaftern zur Erhaltung der Existenz von Gesellschaften
• Streit unter Geschäftspartnern oder Familienangehörigen als Anteilseigner
• Ansprüche innerhalb von Insolvenzverfahren zur optimalen Gestaltung der Verfahren und der Sanierung
• Trennung/Scheidung/Kindesunterhalt
• Unterhalt
• Konflikte am Arbeitsplatz
• Erb-Miet-u. Nachbarschaftsstreit
• Vorhaben der öffentlichen Hand u.s.w.
 

 Hier ein Video zum besseren Verständnis

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